CSR Berichtspflicht: CSR-Berichterstattung nach dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung - CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach CSR-Richtlinie, Unternehmensberatung, Consulting, Unternehmensberater, Management-Beratung, Nachhaltigkeitsbericht

Unternehmensberatung, Consulting, Unternehmensberater, Management-Beratung, Nachhaltigkeitsbericht
CSR-Berichterstattung nach dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung - CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: CSR Berichtspflicht
Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen nach CSR-Richtlinie

Die Offenlegung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen ermöglicht es den am jeweiligen Unternehmen oder an der Organisation interessierten Personen und Parteien (Stakeholder), sich ein aussagekräftiges und umfassendes Bild von der Stellung und der Leistung der Organisation zu machen. Mit einem Rechenschaftsbericht lassen sich relevante und nützliche Informationen über Strategien, Risiken und Ergebnisse zu folgenden Themen veröffentlichen:

  • Umwelt
  • soziale und Arbeitnehmerbelange  
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen

CSR Berichtspflicht nach EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2014/95/EU fordert ab dem Geschäftsjahr 2017 mit der neu eingeführten CSR Berichtspflicht die Offenlegung von Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption. Diese Pflicht zur Berichterstattung gilt für Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten.

.

Bildnachweis: © fotofabrika / fotolia.com